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Tagespflege

Das Wichtigste kurzgefasst

Anspruch auf Geld für Tagespflege haben Betroffene mit den Pflegegraden 2 bis 5.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können für die Kosten den Entlastungsbetrag verwenden.

Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistungen nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.

Was ist die Tagespflege?

Die Tagespflege gehört zu den sogenannten teilstationären Pflegeleistungen.

Die Leistungen kommen Pflegebedürftigen zugute, die zu Hause oder in einem betreuten Wohnen versorgt werden. Insbesondere dann, wenn Pflegebedürftige aufgrund körperlicher oder seelischer Beeinträchtigungen außerstande sind, während der Abwesenheit ihrer Pflegeperson allein in ihrer Wohnung zu bleiben.

Das kann verschiedene Gründe haben. Zum Beispiel, wenn die Pflegeperson einer beruflichen Tätigkeit nachgeht oder die Pflegeperson entlastet werden muss.

Auch wenn nur für einige Stunden am Tag eine ständige Beaufsichtigung des Pflegebedürftigen notwendig ist, kann man eine Tagespflege in Anspruch nehmen.

Der Pflegebedürftige wird dann auf Wunsch durch unseren Fahrdienst abgeholt und in unserer Tagespflegeeinrichtung in der Bahnhofstraße 8 betreut. Nach der Betreuung wird er dann durch unseren Fahrdienst wieder nach Hause gebracht.

Das bedeutet für die Pflegepersonen eine verlässliche Unterstützung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf.

In unserer Tagespflegeeinrichtung erleben die Pflegebedürftigen soziale Kontakte und werden entsprechend ihrer vorhandenen Fähigkeiten gefördert. Verschiedene Beschäftigungs- und Betreuungsmaßnahmen runden unser Angebot ab.

Welche Kosten übernimmt die Pflegekasse?

Die Pflegekasse übernimmt die Pflegekosten.

Hierfür stehen dem Pflegebedürftigen monatlich seit dem 01.01.2017 je nach Pflegegrad

  • 689 EUR (Pflegegrad 2),
  • 1.298 EUR (Pflegegrad 3),
  • 1.612 EUR (Pflegegrad 4) und
  • 1.995 EUR (Pflegegrad 5) zu.

Seit das Pflegestärkungsgesetz zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist, kann man die Tagespflege neben der ambulanten Pflegesachleistung und dem Pflegegeld beanspruchen.

Die Leistungen der Tagespflege werden also nicht mehr auf die Pflegesachleistung oder das Pflegegeld angerechnet. Diese Leistungen können zusätzlich in Anspruch genommen werden.

Tipp: Ansprüche lassen sich kombinieren

Die Tagespflegeleistungen werden also weder auf die Sachleistung noch auf das Pflegegeld angerechnet.

Pflegebedürftige können die Ansprüche auf Tagespflege, Pflegegeld und Pflegesachleistung nach ihrer Wahl miteinander kombinieren.

Kosten des Transports von der Wohnung zur Einrichtung und zurück sind in den Pflegekosten enthalten. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten muss der Gast selbst tragen.

Wer hat einen Anspruch?

Anspruch auf Leistungen der Tages- und Nachtpflege haben seit dem 01.01.2017 alle Pflegebedürftigen, die den Pflegegrad 2 bis 5 erreichen.

Pflegebedürftige mit dem Pflegegrad 1 können den ihnen zustehenden Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 € pro Monat einsetzen. Sie müssen dann die Rechnungen bei der Pflegekasse einreichen. Dann bekommen sie von den entstandenen Kosten, die ihnen durch die Tagespflege entstanden sind, 125,00 € zurückerstattet.

Welche Kosten müssen Pflegebedürftige selber tragen?

Neben den eigentlichen Pflegekosten fallen regelmäßig zusätzlich Kosten für die sogenannten Hotelkosten (z.B. Kosten für die Unterkunft und Verpflegung) oder auch für Investitionskosten an. Diese Kosten muss der Pflegebedürftige selbst tragen.

Außerdem muss er auch selbst draufzahlen, wenn die Pflegekosten den monatlichen Leistungsbetrag der Pflegekasse übersteigen.

Allerdings ist es möglich, den Entlastungsbetrag dazu zu verwenden, die Kosten zu decken. Reichen die Leistungen der Pflegekasse dann immer noch nicht, um die Kosten der Tagespflege zu decken, und kann der Pflegebedürftige die Kosten auch aus eigenem Einkommen oder Vermögen nicht selbst tragen, kann Sozialhilfe beantragt werden.

Individuelle Beratung

Wir wissen, dass der Bereich der Pflege hoch komplex ist. Es stellen sich sowohl für Pflegebedürftige als auch für Angehörige viele Fragen wie bspw.:

  • Welche Leistungen kann ich wie beantragen / in Anspruch nehmen?
  • Welcher Pflegedienst ist denn "der Richtige" für mich?
  • Wer trägt welche Kosten?
  • Wer kann mich hier kompetent beraten?

Wir lassen Sie nicht alleine und beraten Sie hier gerne.

Unsere Pflegeberaterin Frau Groß unterstützt Sie. Frau Groß ist vor Ort und Ihr persönlicher Ansprechpartner.

Rufen Sie uns an unter 033093 60 500 oder senden Sie uns eine E-Mail an pflegeberatung@senio-vital.de und vereinbaren Sie einen Termin.

Gerne steht Ihnen auch unsere Leitung der Tagespflege, Frau Liane Hauke zur Verfügung. E-Mail an tagesbetreuung@senio-vital.de

 

Es grüßt Sie herzlich das Team von SENIO-VITAL

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